Für den Fall der Fälle sicher vorsorgen.

Unabhängig von seinem Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z. B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.
In diesem Fall wird ein anderer über Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheiden.
Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Was viele Menschen dabei nicht wissen:
Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige!
Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§ 164 ff BGB sowie §§ 662 ff BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist.
Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Das heißt, mit Vorsorgedokumenten entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig!

Wir zeigen Ihnen den Weg zur eigenen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Einfach, preiswert, rechtskonform.

Sprechen Sie uns an.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.ofg.juradirekt.com

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