Direktversicherung

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Es stehen folgende Durchführungswege für die bAV zur Verfügung

  • Direktzusage: Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
  • Pensionskasse: Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert
  • Direktversicherung: Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; seit 2005 gilt: viele Analogien zur Pensionskasse (insbesondere steuerlich)
  • Und vieles mehr ……….

Die betriebliche Altersversorgung kann Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zugesagt werden.

Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine bAV primär aus Gründen von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die späteren Leistungen aus der Versorgung (Kapital oder Rente) sind voll steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom geringen Steuersatz. Primär wird durch die Entgeltumwandlung Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente betrieben.

Aus Sicht des Arbeitgebers; die für Zwecke der bAV umgewandelten Gehaltsteile sind nicht sozialversicherungspflichtig. Für den Arbeitgeber mindert sich deshalb der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. In der Regel wird diese Ersparnis vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Arbeitnehmer-Anteil gezahlt.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten und über Möglichkeiten und Wirkung der bAV aufzuklären.

Sprechen Sie mit uns. Im Dialog mit Ihnen verifizieren wir Ihr Risikoprofil und finden das passende Deckungskonzept für Sie.