Rechtschutzversicherung

Wie im privaten Bereich deckt die betriebliche Rechtschutzversicherung die Kosten für Rechtstreite mit Dritten, wobei das unternehmerische Kernrisiko (Auseinandersetzung mit Kunden oder Lieferanten) meist nicht gedeckt werden kann. Für den Unternehmer ist es aber wichtig, beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Angestellten (Sozialgericht), Behörden wie Finanzamt oder Zulassungsbehörden (IHK, etc.) oder auch Vermietern von Geschäftsräumen eine Versicherung für entstehende Anwalts- und Gerichtskosten zu haben. Auch im Falle der Anzeige durch Dritte in Bezug auf strafbare Handlungen (Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Nichteinhaltung von Auflagen wie z.B. Umweltschutz) kann die Abwehr dieser Vorwürfe hohe Kosten verursachen.

Auch die privaten Rechtschutzkomponenten des Unternehmers können in der betrieblichen Rechtschutzversicherung mit abgesichert werden (Privat-, Berufs-, Immobilien- und Arbeitsrechtschutz)

Sprechen Sie mit uns. Im Dialog mit Ihnen verifizieren wir Ihr Risikoprofil und finden das passende Deckungskonzept für Sie, damit der Rechtschutzumfang passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden kann.