Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung deckt das Todesfallrisiko der versicherten Person, d.h. wenn diese Person verstirbt, wird an den/die Bezugsberechtigte/n eine vorher festgelegte Einmalzahlung geleistet.

In der Regel findet die Risikolebensversicherung Anwendung bei der Absicherung von Familien, Kindern, Finanzierungen oder sonstigen Verpflichtungen, bei denen der Tod einer Person ein nicht zu tragendes finanzielles Risiko darstellt.

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Im Dialog mit Ihnen verifizieren wir Ihre Risiken und finden das passende wirtschaftlich sinnvolle Deckungskonzept für Sie.