Unfallversicherung

Die Unfallversicherung wird für den Privatbereich abgeschlossen und deckt Aufwendungen, die unfallbedingt zu tätigen sind, bzw. zahlt eine monatliche Unfallrente, wenn dies vereinbart ist.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der nach einem Unfall besteht. Dieser wird über eine sogenannte Gliedertaxe ermittelt, in der der Ausfall einzelner Gliedmaßen bewertet wird.

Neben der Standard-Ausgestaltung eines Unfallversicherungsvertrages gibt es vielfältige Einschlüsse in den Versicherungsumfang, auf die geachtet werden sollte.

Beispiele hierfür sind:

  • Verbesserte Gliedertaxe
  • Progressive Anhebung der Versicherungssumme bei steigendem Invaliditätsgrad
  • Wertung von Vergiftungen als Unfall
  • Bergungskosten
  • Rücktransport aus dem Ausland

Bei einer hohen Grundabsicherung sind bereits bei kleineren Unfällen (z.B. Muskelfaserriss, Meniskusschaden) nennenswerte Versicherungszahlungen zu erwarten.

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