Riester Rente
- nur für Angestellte (rentenversicherungspflichtig) oder deren Ehepartner machbar
- Staatliche Förderung durch Grund- und Kinderzulagen
- Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar
- Leistungen sind später steuerpflichtig
- Auszahlungen als lebenslange Rente und/oder Teilkapital
- eingeschränkter Hinterbliebenenbegriff
- Hartz-IV-sicher
Als Versicherungsmakler sind wir für Sie unabhängig von einzelnen Anbietern tätig und können die Lösungen auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passen.
Sprechen Sie Ihren Berater/Ihre Beraterin an, um gemeinsam eine sinnvolle und nachhaltige Strategie für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln!