Riester Rente

  • nur für Angestellte (rentenversicherungspflichtig) oder deren Ehepartner machbar
  • Staatliche Förderung durch Grund- und Kinderzulagen
  • Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar
  • Leistungen sind später steuerpflichtig
  • Auszahlungen als lebenslange Rente und/oder Teilkapital
  • eingeschränkter Hinterbliebenenbegriff
  • Hartz-IV-sicher

Als Versicherungsmakler sind wir für Sie unabhängig von einzelnen Anbietern tätig und können die Lösungen auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passen.

Sprechen Sie Ihren Berater/Ihre Beraterin an, um gemeinsam eine sinnvolle und nachhaltige Strategie für Ihre Altersvorsorge zu entwickeln!